Publikation vom 08.05.2020
Vorübergehende Stilllegungen von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden
genutzt werden können (z.B. Betriebe, Schulen, Ferienwohnungen, Hotels, Geschäfte, Fitnessstudios, Vereinsheime...). Dann muss die Trinkwasser-Installation dort bestimmungsgemäß weiterbetrieben oder vorübergehend