Regelwerk
Gasfachliche Norm DIN EN 15502-2-1
2024-08
Heizkessel für gasförmige Brennstoffe – Teil 2-1: Heizkessel der Bauart C und Heizkessel der Bauarten B2, B3 und B5 mit einer Nennwärmebelastung nicht größer als 1000 kW
Einleitung Die grundlegende Funktion von gasbefeuerten Heizkesseln ist es, Wärme durch direkten Wärmetransfer über einen Wärmetauscher von Verbrennungsgasen auf Wasser zu erzeugen. Der Kessel kann mehr als [...] der Bauart C(10) und C(11)
8.4.101.1 Wärmebelastung bei maximaler…