Regelwerk
Arbeitsblatt G 607
2022-08
Flüssiggas-Anlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Freizeitfahrzeugen, Mobilheimen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen; Betrieb und Prüfung
Leuchte vorhanden sind.
9.7 Brennstoffzellen
Abweichend von 9.1.1 müssen Brennstoffzellen zur Stromerzeugung den einschlägigen auf sich anzuwendenden Richtlinien entsprechen und eine CE-Kennzeichnung e