Abschlussbericht G 201401
2015-08
Korrelationsanalyse Versorgungssicherheit und Gasmarkt
NR. VERANTWORTLICHKEIT QUELLE
3. Die BNetzA als Lastverteiler kann Verfügungen erlassen an
Gaserzeuger, -importeure und Weiterverteiler über den Bezug, die
Gewinnung, Lagerung, Abgabe, Verwendung,